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Aktuelles

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2017

  • 12.07.2017

Zum 01.07.2017 wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für die Gläubiger eine erhebliche Verschlechterung.Die Erhöhung wirkt sich wie folgt aus:


1. keine Übergangsregelung:

  • Die neuen Freigrenzen greifen ab 01.07.2017 für alle Beschlüsse in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird.
  • Die Neuregelungen sind nicht auf Beschlüsse anzuwenden, in denen die Pfändungsbeträge ohne die Tabelle festgelegt sind:
  • Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche
  • Pfändung wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • teilweisem Wegfall unterhaltsberechtigter Mitverdiener
  • P-Kontopfändungen

2. Zuvielzahlung durch den Drittschuldner nach altem Recht verpflichtet zur Rückzahlung, wenn der Schuldner dies verlangt:

  • Anbei ein kurzer Auszug aus der neuen Pfändungstabelle:
  • Freibeträge bei Lohnpfändung:
  • Schuldner, ledig – bisher 1.079,99 EUR - neu: 1.139,99 EUR
  • Schuldner, verheiratet – bisher 1.479,99 EUR - neu: 1.569,99 EUR
  • Schuldner, ledig – bisher 1.073,88 EUR - neu: 1.133,80
  • Schuldner, verheiratet - bisher 1.478,04 EUR - neu: 1.560,51 EUR

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Danubio Forderungsmanagement
Inkasso & Kreditschutz Ressmann KG
Bleichstraße 30
89077 Ulm

Telefon: 0731 / 140 04-40
E-Mail:
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