Gerichtliches Inkasso und Überwachung

Gerichtliches Inkasso und Überwachung

Wurden alle vorgerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, wird nach Beantragung des Mahnbescheides und Ablauf aller gesetzlichen Fristen ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann 30 Jahre gegen den Schuldner vorgegangen werden. In diesem Fall erfolgt eine erneute Prüfung der Vermögensverhältnisse. Sollten gegen den Schuldner negative Einträge bestehen, wird die Forderung durch uns überwacht. Liegen noch keine negativen Eintragungen vor, wird der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Es erfolgt die Auswertung der Vermögensauskunft und ggf. die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Auch hier können Sie von uns Transparenz und Information über alle unsere Schritte erwarten.

Danubio